Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundsatz

Diese Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter, nachfolgend edv2go genannt, und dem Kunden, auch für alle zukünftigen Beziehungen. Nur schriftlich von edv2go bestätigte Vereinbarungen sind gültig. Andere Geschäftsbedingungen werden, auch wenn ihnen nicht widersprochen wird, von edv2go nicht anerkannt. Mit der Erteilung des Auftrages an edv2go oder eines Selbstbezuges immaterieller elektronisch speicherbarer Güter (Software, Dokumente, Daten, usw.) durch den Kunden (z.B. als Download aus dem Internet oder von Datenträgern), sind sich beide Seiten darüber einig, dass ausschließlich diese Bedingungen die Grundlage sind. Werden bei Geschäften, insbesondere Verträgen, besondere Bedingungen vereinbart, so gelten diese zusätzlich und im Sinne dieser AGB.

2. Angebot und Abschluss

Die Erarbeitung von Angeboten erfolgt gewissenhaft. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen bleiben jedoch vorbehalten. Alle Angaben aus begleitenden Anlagen haben nur informativen Charakter. Nebenabreden sind unzulässig. Die schriftliche Auftragsbestätigung ist für edv2go verbindlich. Einen Monat nach der Erstellung, oder mit der Erstellung eines neuen Angebots, wird das Angebot ungültig.

3. Preise

Soweit nicht Anderes angegeben ist, sind alle Preise in EUR ausgewiesen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist darin nicht enthalten. Sie wird bei Rechnungslegung zusätzlich erhoben. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

4. Lieferung und Leistung

Liefertermine sind nur bei schriftlicher Festschreibung für die Leistungen von edv2go, nicht seiner Vorlieferanten, verbindlich. Gerät edv2go in Verzug durch Gründe, welche edv2go nicht zu vertreten hat, muss der Kunde eine angemessene Nachfrist schriftlich einräumen. edv2go ist nur verpflichtet, die vereinbarte Leistung zu erbringen. Verlangt der Kunde mehr als die vereinbarte Leistung, wird der Mehraufwand nach der jeweils gültigen Preisliste von edv2go in Rechnung gestellt. Liefert edv2go über elektronische Medien, so hat der Kunde selbst eine ausreichend gesicherte Hard- und Software bereitzustellen.

5. Abnahme

Zeigt edv2go die Lieferbereitschaft an, ist der Kunde zur Abnahme der Bestellung verpflichtet. Speziell für den Kunden bezogene oder hergestellte materielle oder immaterielle Produkte sind grundsätzlich vom Kunden abzunehmen. Bei Abnahmeverweigerung tritt er für alle daraus bei edv2go entstehenden Kosten, mindestens jedoch EUR 50, ein. Mängel oder Differenzen sind bei der Abnahme schriftlich zu beanstanden und edv2go sofort mitzuteilen.

6. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Sitz von edv2go oder die Website im Internet. Hat edv2go die Lieferung selbst übernommen, so ändert das nicht den Erfüllungsort. Fremdtransporte und Übertragungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Kosten für Rücklieferungen trägt der Kunde.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle Warenlieferungen und Leistungen erfolgen unter dem Vorbehalt, dass diese erst nach der vollständigen Bezahlung in das Eigentum des Kunden übergehen. Solange Eigentumsvorbehalt von edv2go besteht, ist der Kunde verpflichtet, es auf seine Kosten für edv2go in geeigneter Weise zu sichern. Bei Pfändungen ist er unverzüglich verpflichtet, die für eine Intervention notwendigen Angaben edv2go mitzuteilen.

8. Zahlung und Verzug

Grundsätzlich ist bei Lieferung sofort mit Bargeld oder V-Scheck zu bezahlen. Wenn der Kunde seine Kreditwürdigkeit nachweist, ist Lieferung auf Rechnung möglich. Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist ein, wenn der Gegenwert nicht für edv2go verfügbar ist. Mahnungen werden mit dem marktüblichen Zinssatz für Überziehung von Kontokorrentkrediten und einer Bearbeitungspauschale von EUR 10 dem Kunden angelastet. Die Zurückhaltung der Zahlung bei nicht von edv2go anerkannten oder ungeklärten Ansprüchen ist nicht zulässig. Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Die Diskont- und Wechselspesen gehen auf den Kunden über. Ist eine andere Zahlungsweise als Barzahlung vereinbart und kommen seitens edv2go Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden auf, kann edv2go die Zahlungsweise oder Zahlungsfrist ohne Angabe von Gründen ändern.

9. Nutzungsrecht

Mit dem Erwerb immaterieller Produkte, allgemein als Software bezeichnet – einschließlich ihrer Dokumentation und sonstigen Unterlagen, sind Nutzungsrechte verbunden. Der Kunde ist zu ihrer Einhaltung verpflichtet. Er selbst haftet dem Softwarehersteller/Vorlieferanten für Verletzungen dieser Nutzungsrechte, da diese weitergehender Bestandteil dieser Bedingungen sind. Insbesondere sind die Einsatzbedingungen, Kopier-, Übertragbarkeits- und Abtretungsverbote einzuhalten. Allgemein darf die Zahl der Installationen nicht die Zahl der erworbenen Nutzungslizenzen übersteigen. Der Kunde haftet auch für unbefugte Benutzung und hat, wenn dieses nicht ausgeschlossen ist, besonders bei Ausfuhren auf besondere Beschränkungen zu achten.

10. Softwarefunktionalität

Bei Software sind die Ansprüche begrenzt auf die dokumentierte oder vereinbarte Funktionalität und deren Parameter. Je nach technischer Umgebung können Abweichungen auftreten (Betriebssystem, Hardware, Netzwerk, Datenbank, Hilfsprogramme usw.). Durch die Weiterentwicklung oder den technischen Fortschritt kann die Funktionalität erweitert, verändert oder eingeschränkt werden.

11. Softwarestabilität

Von edv2go hergestellte Software orientiert sich am Stand der Technik und setzt technische Mindestanforderungen in einem gut funktionierenden technischen Umfeld voraus. In diesem Umfeld wird die Software entwickelt und erprobt. Für die Folgen aus der Nichtereinhaltung der Mindestanforderungen sowie eines instabilen technischen Umfeldes (ständige, zeitweise oder zufällige Störungen) beim Anwender haftet edv2go nicht, wenn auf einem einwandfreien Vergleichssystem die sichere Funktion nachgewiesen werden kann. Alle edv2go in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Kunde.

12. Backup und Datensicherung

Die von edv2go durchgeführten Maßnahmen zur Archivierung von Daten im Speicherbereich des Kunden haben den Zweck, die Verfügbarkeit der Dienste auch bei einem Defekt der Servertechnik sicherzustellen, bieten aber keinen primären Schutz gegen Datenverluste. Die Sicherung der Daten und die Sicherstellung der Datenintegrität ist alleinige Aufgabe des Kunden, soweit nicht die Datensicherung (Backup) selbst ausdrücklich Bestandteil der Leistungsbeschreibung eines Produkts ist. Die Sicherung der eigenen Daten gegen unerlaubte Zugriffe durch Dritte obliegt dem Kunden.

13. Schadensbegrenzung

Der Kunde ist verpflichtet Schäden aus Fehlern und Mängeln so gering wie möglich zu halten. Treten Mängel oder Fehler an elektrischen Geräten auf, so ist der Betrieb der Geräte sofort einzustellen. Zusätzlich sind die Spannungszuführungen aller Geräte durch das Ziehen der Netzstecker zu unterbrechen. Werden Mängel oder Fehler bei softwaregestützten Prozessen festgestellt, so sind der Prozess abzubrechen und mögliche Rückschritte einzuleiten. Die schriftliche Schadensmeldung an edv2go hat unverzüglich zu erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Kommunikation ausreichend zu schützen und den Schutz ständig an die Gefahrensituation anzupassen.

14. Gesetzliche Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche bestehen nur für von edv2go gelieferte Waren und Leistungen, die in der für diese vorgesehenen Art und Weise durch den Kunden betrieben werden. Folgen von Überlastungen, unzulässigen Umgebungsbedingungen, nicht sachgemäßer Handhabung, Eingriffen Dritter und Verschleiß sind ausgeschlossen. Alle Fehler und Mängel sind unverzüglich schriftlich bei edv2go anzuzeigen. edv2go verpflichtet sich zur Mängelbeseitigung durch Reparatur, Nacharbeit oder Austausch. Erwirbt der Kunde gebrauchte Geräte, ist statt Austausch Nacharbeit vereinbart. Bei gebrauchten Geräten zu Sonderpreisen kann eine beschränkte Gewährleistung vereinbart werden. Die Wahl der Mängelbeseitigung bleibt edv2go vorbehalten. Dafür ist edv2go eine angemessene Frist einzuräumen. Erst nach wiederholtem Auftreten des gleichen Fehlers entsteht ein Anspruch auf Austausch, danach auf Rücktritt mit Erstattung des Kaufpreises. Für einen Rücktritt vom Kauf sind die Vollständigkeit und Originalverpackung Voraussetzung. Erfüllungsort für alle Garantieansprüche ist der Sitz von edv2go. Ist die beanstandete Ware zu verschicken, so geschieht dieses auf Kosten und Gefahr des Kunden. Erst auf sein schriftliches verlangen wird der Transport zu seinen Kosten versichert.

14a. Gewährleistung unterhalb der Regelungen für Verbraucher

Soweit der Hersteller einer Ware pp. nur eine Gewährleistung unterhalb der gesetzlichen Regelungen anbietet, gilt zwischen den Parteien auch nur diese eingeschränkte Gewährleistung.

15. Gewährleistung über die gesetzlich vorgeschriebene Zeit

Wird Gewährleistung über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum eingeräumt, beschränkt diese sich ausschließlich auf das Recht zur Reparatur und Nachbesserung. Sollte Reparatur oder Nachbesserung mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht möglich sein, so erfolgt z.b. Ersatzlieferung eins gebrauchten Geräts pp.

16. Ausschluss von Ansprüchen

Weitere Ansprüche, gleichgültig welcher Art, außer den in diesen Bedingungen festgeschriebenen, hat der Kunde nicht gegenüber edv2go. Dabei ist es unerheblich, in welcher Art und Weise diese mit der Lieferung oder Leistung zusammenhängen. Die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von edv2go bleibt davon unberührt. Eine darüber hinausgehende Verschuldungshaftung ist ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Haftung auf den vereinbarten Kaufpreis beschränkt. Werden Lieferungen und Leistungen mittels elektronischer Medien erbracht, haftet edv2go nicht für schädigende Einflüsse, die durch elektronische Medien entstehen können (Provider, Hacker).

17. Störungs- und Ausfallbeseitigung

edv2go ist bemüht auftretende Probleme schnellstmöglich unter wirtschaftlichen Gesichtpunkten zu beseitigen. Sind keine speziellen Vereinbarungen getroffen, werden die Aufträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bzw. nach den geschäftlichen Erfordernissen von edv2go abgearbeitet und nach der gültigen Preisliste abgerechnet. Der Auftraggeber hat dabei keinerlei Ansprüche auf Austauschtechnik oder Havariedienst. Nur von edv2go schriftlich bestätigte Termine sind für edv2go verbindlich.

18. Geschäftszeit

edv2go führt seine Beratungsleistungen von Montag bis Freitag, in der vertraglich vereinbarten Zeit, gesetzliche Feiertage und Betriebsurlaub ausgeschlossen, durch.

19. Gerichtsstand, Nichtigkeit und Recht (Kaufmannsklausel)

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz von edv2go zuständige Gericht. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst und die unwirksame Bestimmung durch eine dem angestrebten Zweck nahe kommende Bestimmung ersetzt. Es gilt deutsches Recht.

 

Stand 01.08.2010